HAUS GEERBT – UND NUN? WAS MACHE ICH MIT MEINER NEUEN IMMOBILIE?

Erbengeneration - diesen Bezeichnung haben Sie vielleicht in den Medien schon einmal gelesen oder gehört. Aber wissen Sie, was genau das bedeutet und wie man als Erbe einer Immobilie richtig agiert? Was zum Beispiel, wenn es um ein Einfamilienhaus geht, das der nächsten Generation vererbt wurde?

Sie haben ein Haus geerbt und wissen nicht weiter? Es gibt viele Möglichkeiten, für die Erben.

Sie haben ein Haus geerbt und wissen nicht weiter? Es gibt viele Möglichkeiten, für die Erben.


Es gibt verschieden Möglichkeiten was mit einem geerbten Haus passieren kann.

Wir gehen in diesem Blog-Beitrag auf die drei häufigsten Szenarien ein.

  1. Das Haus wird vom Erbe selbst bewohnt.

  2. Das Haus wird an fremde Vermietet

  3. Das Haus wird Verkauft. 

Die drei Szenarien können verschiedene Gründe haben und genau so unterschiedlich ist auch der jeweilige Ablauf, den wir im folgenden Beschreiben möchten.

Das Haus wird vom Erben bewohnt:

Wenn Sie sich dafür entscheiden, dass Sie in das geerbte Haus z.B. von den Großeltern einziehen, dann ist das zumeist mit Sanierungsmaßnahmen bzw. Schönheitsreparaturen verbunden. Die Wohnfläche und die Fassade wird so verändert dass sie dem eigenen Geschmack entspricht. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie lediglich die Sanierungsmaßnahmen bezahlen müssen und sonst keinen Finanzierungsbedarf haben. Beim derzeitigen Immobilienboom ist ein geerbtes Haus Gold wert. In den meisten Städten und Dörfern der Pfalz liegt die Miete für ein Einfamilienhaus weit über 1.500€/ kalt im Monat.  Die Entscheidung selbst in ein Erbhaus einzuziehen ist für diejenigen die noch kein Haus besitzen sehr vorteilhaft. Zum einen wirtschaftlich, durch die ersparte Miete, sowie der sonst benötigten Finanzierung. Zum anderen persönlich, da wir uns in unsern eigen vier Wänden wohler und glücklicher fühlen, als wenn wir zur Miete in einem fremden Haus wohnen.


Erbhaus vermieten:

Wenn Sie sich dafür entscheiden das geerbte Haus zu vermieten, dann sollte darauf geachtet werden in welchem Zustand sich das Haus befindet. Ob es eventuelle Sanierungsmaßnahmen – energetisch und abnutzungstechnisch – benötigt. Ein frisch gestrichenes Haus, das sauber ist, kann immer zu einem besseren Preis vermietet werden, als ein abgenutztes Haus. Der Aufwand für kleine Schönheitsreparaturen ist in der Regel nicht sehr hoch und Sie können mit geringen Kosten einen großen Nutzen erzielen.
Es ist hierbei jedoch wichtig auf ein paar Punkte zu achten:

  • Die Mieteinnahmen sollten auf ein eigenes Bankkonto bezahlt werden und nicht mit ihren gewöhnlichen Einnahmen vermengt werden, um die Übersicht der Ausgaben und Einnahmen einfach zu halten.

  • Die Auswahl der Mieter ist einer der wichtigsten Faktoren. Lassen Sie sich hier am besten Nachweise und Zeugnisse von vorherigen Vermietern geben.

  • Zu guter letzt ist eine regelmäßige Instandsetzung des Hauses sehr wichtig.

Sobald die Mieteinnahmen eine Regelmäßigkeit bei Ihnen erreicht haben, welche bedeutet die Mieteinnahmen sind konstant, die Kosten sind überschaubar und Ihr Haus erwirtschaftet Gewinn, sollte überlegt werden ob durch eine Umnutzung des Hauses eventuell mehr Wohneinheiten möglich sind, um die Mieteinnahmen zu erhöhen und ihr Risiko auf Mietausfall zu verringern. Sie dürfen nie vergessen, ein gut vermietetes Haus ist ein passives Einkommen für Sie bedeutet.


Erbhaus verkaufen:

Wenn Sie sich entscheiden, das geerbte Haus zu verkaufen, dann ist immer zu empfehlen die Immobilie gründlich zu reinigen. Sobald die Reinigung beendet ist, sollte überlegt werden, zu welchem Preis das Haus verkauft werden soll. Bevor Sie jedoch einen Preis für das Haus festlegen, lassen Sie sich vorher eingehend beraten, was das Haus wert ist. Dies können Sie mit verschiedenen Verfahren manchen (Schauen Sie hierzu unseren Blog-Beitrag Wie ermittle ich den Wert meiner eigenen Immobilie). Steht der Wunschpreis fest, wird das Haus auf dem Immobilienmarkt zum Verkauf vorgestellt und zu Ihrem Wunschpreis verkauft.
Der Verkauf sieht in Regel so aus, dass Sie sich für einen Käufer entscheiden und einen Kaufvertrag von einem Notar aufsetzen lassen. Diesen bekommen Sie und der Käufer mindestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Notartermin. Den Vertrag sollten Sie genau prüfen: Sind alle alle Ihre gewünschten Punkte enthalten? Wenn der Vertrag ihren Vorgaben entspricht, findet der Notartermin statt, bei dem der Käufer und Sie den Kaufvertrag unterzeichnen. Sobald der Notar dem Käufer die Aufforderung zur Kaufpreiszahlung schickt, wird der Kaufpreis an Sie bezahlt. Nach Kaufpreiszahlung findet in der Regel eine Übergabe der Schlüssel statt. Hierbei werden auch die aktuellen Zählerstand von Wasser, Strom und Gas ermittelt und festgehalten. Herzlichen Glückwunsch – Sie haben Ihr Erbhaus erfolgreich verkauft.

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Mit diesen drei Beispielen habe Ich Ihnen einen kleinen Einblick verschaffen, was Sie mit Ihrem Erbhaus machen können. Es gibt selbstverständlich noch sehr viele weitere Möglichkeiten der Nutzung eines Erbhauses, wie z.B. es als Ferienhaus zu vermieten, die Umnutzung des gesamten Gebäudes von einer Gewerbe-Immobilie in Wohnungen oder das Haus sogar ganz abreißen und einen Neubau errichten…

Ich hoffe Ihnen hiermit bei der Entscheidung, wie Sie weiter mit Ihrem Erbhaus verfahren, geholfen zu haben. Sollte Sie fragen zu Punkten in diesem Beitrag haben können Sie mir gerne unter verkauf@suedimmo-Pfalz.de schreiben. 

Mit besten Grüßen aus der Pfalz
Ihr Seyithan Erkan